Förderung: Photovoltaikanlagen

Sie planen 2023 eine Photovoltaik-Anlage und suchen die optimale Förderung?
Nutzen Sie die angebotenen günstigen Förderungen möglichst gut aus, da dies die Rendite und Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage direkt verbessert.

In Deutschland hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien massiv auszubauen. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebedarfs aus alternativen Energiequellen gedeckt sein. Daher hat die Bundesregierung auch einige Maßnahmen für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) umgesetzt und 2022 etwa die Wirkleistungsbeschränkung (70-Prozent-Regel) für die meisten Anlagen aufgehoben.

Außerdem ist die Einspeisevergütung gestiegen – und oft nicht mehr zu versteuern. Wer sich ab 2023 eine Solaranlage installiert, profitiert beim Kauf von günstigeren Preisen durch den Wegfall der Mehrwertsteuer.

Aufgrund der hohen Strompreise lohnt es sich für Hausbesitzerinnen und -besitzer, den Strom, den ihre Solaranlage erzeugt, selbst zu verbrauchen. Die überschüssige Energie wandert ins öffentliche Netz. Dafür gibt es im Gegenzug eine Einspeisevergütung, die pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) zählt.

Wer kann eine PV Förderung einreichen?

Jeder Solaranlagenbesitzer kann einen Antrag einreichen, allerdings ist der richtige Zeitpunkt entscheidend. Bereits in Betrieb genommene Stromspeicher sind z.B. nicht mehr förderfähig.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten einer Photovoltaik-Anlage setzen sich zusammen aus:

  • der Anschaffung der Solaranlage,
  • ggf. der Erschließung des Geländes,
  • der Errichtung der Anlage und Anbindung an das Stromnetz,
  • der laufenden Versicherung der Anlage und
  • andere Kosten

Die Versicherung einer Photovoltaik-Anlage

Um sich gegen die Risiken abzusichern, die einen störungsfreien Betrieb einer Photovoltaik-Anlage behindern können, bietet sich eine Photovoltaik-Versicherung an, von denen inzwischen eine große Anzahl verschiedener Angebote verfügbar sind.

Mögliche Einflüsse könnten sein: Feuer, Sturm, Hagel, Erdbeben, Vandalismus, Schneedruck, Diebstahl oder ähnliches.

HINWEIS: Die genannten Einspeisevergütungen ändern sich aktuell täglich. Die Preise müssen täglich abgerufen und geprüft werden, um eine genaue Kalkulation und Bewertung abgeben zu können.

Häufig gestellte Fragen

Ja, Photovoltaikanlagen werden nach wie vor gefördert; zum einen durch die staatlich garantierte EEG-Einspeisevergütung, zum anderen durch zahlreiche Photovoltaik-Kredite.

Für die Projektierung und Anschaffung einer PV-Anlage können Sie verschiedene Zuschüsse beantragen, je nach der Größe der Anlage, dem Investitionsvolumen und dem Nutzungszweck. Viele Bundesländer gewähren Zuschüsse für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit und ohne Speicher oder auch nur für Batteriespeicher zum Nachrüsten.

Die bekannteste Bank zur Vergabe von Krediten für PV-Anlagen ist die KfW. Diese staatliche Bank hat ein eigenes Förderprogramm 270 für die Unterstützung von Solarkraft aufgelegt. Daneben gibt es zahlreiche private Banken, die günstige Photovoltaik-Kredite gewähren, etwa die GLS Bank, die DKB Bank oder die SWK Bank.

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Diese Vergütungssätze sind auch für neue Anlagen gültig, die in diesem Jahr (2023) in Betrieb gehen.

Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Beispiel Eigenversorgung: Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Die Einkommenssteuer entfällt, auch rückwirkend auf Einnahmen des Steuerjahres 2022, für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern bzw. für Photovoltaik-Anlagen bis 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit auf Gewerbe-Immobilien oder Wohnhäusern.
Wichtig: Die Einkommenssteuer-Befreiung beschränkt sich auf 100 kWp Leistung pro Steuerpflichtigen. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt entfällt nicht.

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